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   OLG Naumburg, 11.01.2012 - 10 W 72/11 (Abl)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5572
OLG Naumburg, 11.01.2012 - 10 W 72/11 (Abl) (https://dejure.org/2012,5572)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.01.2012 - 10 W 72/11 (Abl) (https://dejure.org/2012,5572)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 10 W 72/11 (Abl) (https://dejure.org/2012,5572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 103 GG, § 42 ZPO, § 270 ZPO, § 299 ZPO
    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Verweigerung der Akteneinsicht in eine ausdrücklich nur dem Gericht zugänglich gemachten Anlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Gerichts bei Einreichung von Anlagen durch eine Prozesspartei ausdrücklich nur für das Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Verfahren des Gerichts bei Einreichung von Anlagen durch eine Prozesspartei ausdrücklich nur für das Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anlage "nur für das Gericht": Unverwertbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann eine Prozesspartei eine Anlage nur für das Gericht überreichen? (IBR 2014, 1140)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2012 - 10 W 72/11
    Die Einholung dienstlicher Äußerungen in Ablehnungsverfahren dient der Tatsachenfeststellung (BGH, Beschluss vom 12.10.2011, Aktenzeichen: V ZR 8/10, zitiert nach juris).

    Der Richter hat bei seiner dienstlichen Äußerung grundsätzlich von einer Würdigung der in dem Ablehnungsgesuch vorgetragenen Gründe abzusehen (BGH, Beschluss vom 12.10.2011, Aktenzeichen: V ZR 8/10, zitiert nach juris).

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2012 - 10 W 72/11
    Er setzt sich der Ablehnung aus, wenn er ohne Stütze im Verfahrensrecht, die Äquidistanz zu den Parteien aufgibt und sich zum Berater einer Seite macht (BGH, Beschluss vom 02. Oktober 2003, V ZB 22/03, BGHZ 156, 269).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2012 - 10 W 72/11
    Der Wert des Beschwerdeverfahrens richtet sich gemäß §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 48 GKG in Verb. mit § 3 ZPO nach dem Streitwert der Hauptsache (BGH, Beschluss vom 06. April 2006, Az.: V ZB 194/05, zitiert nach juris), den die Verfügungsklägerin in der Antragsschrift mit 500.000 ? angegeben hat.
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2012 - 10 W 72/11
    Der Inhalt einer Anlage ist unverwertbar, wenn die Partei sie nur dem Gericht und ausdrücklich nicht der Gegenpartei zur Kenntnis geben will (vgl. zur Unverwertbarkeit eines gerichtlichen Sachverständigengutachten, das auf geheimen Geschäftsunterlagen beruht: BGH, Urteil 12.11.1991, Aktenzeichen: KZR 18/90, BGHZ 116, 47).
  • OLG Köln, 03.05.1995 - 19 U 153/93

    Recht des Prozeßgegners auf Teilnahme am Sachverständigentermin trotz

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.01.2012 - 10 W 72/11
    Eine Verwertung durch das Gericht trotz Unkenntnis des Gegners vom Akteninhalt, um Geheimnisse zu wahren, ist mit dem geltenden Zivilverfahrensrecht unvereinbar (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.05.1995, Aktenzeichen: 19 U 153/93, NJW-RR 1996, 1277).
  • OLG Naumburg, 18.07.2012 - 10 W 40/12

    Richterablehnungsverfahren: Anforderungen an eine dienstliche Äußerung des

    Die sofortige Beschwerde der Verfügungsklägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Magdeburg wurden in den Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 10 W 72/11, mit Beschluss vom 11.01.2012 zurückgewiesen.
  • VG Düsseldorf, 17.05.2013 - 40 L 329/13

    Personalvertretungsrecht; Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren;

    vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1991 - KZR 18/90, juris Rdnr. 32 = BGHZ 116, 47; OLG Naumburg, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 10 W 72/11, juris Rdnr. 15; OLG Köln, Beschluss vom 3. Mai 1995 - 19 U 153/93, juris Rdnr. 2 = NJW-RR 1996, 1277.
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